Tiefseebergbau in nationalen Gewässern unterliegt lokaler Rechtsprechung
Der Abbau von marinen Erzen erfolgt auch in den 200 Seemeilen-Zonen von Küstenstaaten, die sich unter nationaler Gerichtsbarkeit (Ausschließliche Wirtschaftszonen – AWZ) befinden; beispielsweise auf ausgedehnten Festlandsockeln oder zum Beispiel im Bereich der polynesischen Inselstaaten auch auf dem Tiefseeboden. Unternehmen, die hier nach Mineralien suchen, müssen nicht auf die IMB-Gesetzgebung warten, da die Regierungen der Küstenstaaten den Tiefseebergbau dort unter ihrer eigenen Gerichtsbarkeit regulieren können. Explorations- und Abbaulizenzen sind hier bereits Realität. Diamanten werden vor Namibia, Phosphorite vor Afrika und Neuseeland und Seifen (Sekundäre Mineralanreicherungen in Sedimenten) werden vor Neuseeland abgebaut.
Japan hat im September 2017 den weltweit ersten Abbau- und Fördertest von Massivsulfiden in etwa 1.600 Metern Wassertiefe offshore der Insel Okinawa durchgeführt. Das japanische Ministerium für Wirtschaft, Handel und Industrie (METI) und die „Japan Oil, Gas and Metals National Corporation“ (JOGMEC) haben diesen „Pilot Mining Test“ erfolgreich durchgeführt.
Mehrere südpazifische Inselstaaten planen ebenfalls die Gewinnung von Tiefseemineralien innerhalb ihrer 200 Meilen AWZ. Zum Beispiel weist die AWZ der Cook-Islands vielversprechende Vorkommen von Manganknollen mit teilweise hoher Knollenbelegung und sehr vielversprechenden Kobaltgehalten auf.